69 konkrete Maßnahmen
Barrierefrei Bauen im Bestand

Die Stadt Freiburg und die Freiburger Stadtbau (FSB) legen viel Wert auf Inklusion und Teilhabe. Insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung der Stadtgesellschaft sollen die von der FSB gebauten Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sein.
Neuer Maßnahmenkatalog „Barrieren reduzieren im Bestand“
Bereits vor fünf Jahren erarbeitete die FSB gemeinsam mit der kommunalen Behindertenbeauftragten Sarah Baumgart, den Vertreter*innen des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Koordinationsstelle Inklusion der Stadt Freiburg den Maßnahmenkatalog „Barrierefreies Bauen“. Seitdem werden sämtliche Neubauten der FSB nach diesen Vorgaben, die deutlich über die Anforderungen der Landesbauordnung hinaus gehen, gebaut. Die darin enthaltenen Standards werden bereits bei der Planung der Bauprojekte berücksichtigt und in der Bauphase konsequent umgesetzt und sollen das Angebot an barrierefreiem Wohnraum vergrößern.
Die FSB ergänz ihre inklusive Handlungsstrategie nun um den Katalog „Barrieren reduzieren im Bestand“. Erarbeitet wurde dieser ebenfalls unter Beteiligung der Behindertenbeauftragten Sarah Baumgart und den Vertreter*innen des Freiburger Behindertenbeirats. Darin werden insgesamt 69 Maßnahmen vorgestellt. Diese sind strukturiert nach barrierearmer Erreichbarkeit der Wohnungen, Erschließung außerhalb und innerhalb der Gebäude sowie barrierefreier Nutzbarkeit der Wohnungen. Ziel ist es, bei Sanierungsmaßnahmen Barrieren weitestgehend abzubauen. Das betrifft insbesondere den Umbau von Sanitärräumen und den Einbau kontrastierender Schalter bzw. Flächen sowie akustischer oder optischer Signale bei Klingelanlagen. Auch der Einbau elektrischer Türöffnungshilfen, die Reduzierung von Barrieren im Bereich von Wohnungen und Hauszugängen sowie der Einbau von Rampen, soweit dies räumlich möglich ist, gehören dazu.
Aus meiner Arbeit als Ombudsstelle weiß ich: Der Bedarf an barrierefrei gebauten Wohnungen steigt auch in Freiburg rasant an. Die Bedürfnisse der Menschen müssen dabei im Fokus stehen, dafür setze ich mich ein. Der neue Katalog der FSB ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Sarah Baumgart
Umsetzbarkeit der Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden
Anders als beim Neubau sind die Möglichkeiten der Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden eingeschränkt. Trotzdem kann die Barrierefreiheit bei technischer Machbarkeit häufig mit einem geringen investiven Aufwand verbessert werden. Zu diesem Zweck wurden die im Neubau erprobten Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit in Bestandsgebäuden überprüft und bewertet sowie in die Schwerpunkte Erreichbarkeit, Erschließung und Nutzbarkeit der Wohnungen kategorisiert.
Der Katalog wird in die Standardvorgaben für Planungen von großen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben der FSB insbesondere im Rahmen der förmlichen Sanierungsgebiete aufgenommen. So sollen wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen mit möglichst einfachen und kostenneutralen Maßnahmen erreicht werden. Die Prüfung der Einzelmaßnahmen erfolgt im Rahmen der Bestandserfassung, die stets die Grundlage für die Planung der Sanierung bzw. Modernisierung bildet.
Im Rahmen von aktuellen Sanierungsverfahren der FSB wurde zum Beispiel für 120 Wohneinheiten bei der Sanierung der Sulzburger Straße 15 bis 19 durch den Umbau des Treppenhauses und der Andienung der Aufzugsanlage die barrierefreie Zugänglichkeit hergestellt. Die Wohn- und Bewegungsflächen der Wohnungen wurden durch die Einbeziehung innenliegender Loggien und durch den Anbau neuer Balkonanlagen vergrößert und verbessert. Im Sanierungsprojekt Breisacher Hof wird die barrierefreie Zugänglichkeit aller Wohnungen durch den Anbau einer Aufzugsanlage sowie die Erstellung zusätzlicher Laubengänge hergestellt.
Grad der barrierefreien Erreichbarkeit bis 2030 auf rund 40 Prozent
Im Rahmen der beschlossenen Wohnbauoffensive gemäß der Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ soll der Grad der barrierefreien Erreichbarkeit bis 2030 auf rund 40 Prozent erhöht werden. Aufgrund der vielfältigen Maßnahmen der FSB in den letzten Jahren liegt dieser bereits bei rund 36 Prozent.
Parallel zum neuen Maßnahmenkatalog hat die FSB auch den neuen Leitfaden „Wohnen inklusiv“ zur Beratung von Mieter*innen entwickelt, die außerhalb von großen Sanierungs- und Modernisierungsprojekten Unterstützung in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld brauchen. Der Leitfaden erklärt die Schritte der Antragsstellung für Inklusionsmaßnahmen und vermittelt die Ansprechpartner*innen bei der FSB – er ist in jedem Mieterbüro und auch über die Webseite der FSB erhältlich.