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Leistungen

Personalausweis / eID-Karte abholen

Sie möchten Ihren neuen Personalausweis oder eID-Karte beim Bürgerservice abholen, nachdem diese in der Bundesdruckerei hergestellt worden ist.
Vereinbaren Sie hierzu bitte nach Erhalt des PIN-Briefes einen Termin und bringen Ihren bisherigen Personalausweis / vorläufigen Personalausweis / eiD-Karte / ggf. Kinderreisepass zur Abholung mit!

Terminvereinbarung online oder per Telefon unter www.freiburg.de/termine

Voraussetzungen

  • persönliche Abholung
    Die Erteilung einer Bevollmächtigung zur Abholung gegenüber einer dritten Person ist ebenfalls möglich. (Vollmacht siehe Formulare und Onlinedienste)
    Achtung: Abholung erst ab 16 Jahren!
    Bei Personen unter 16 Jahren oder Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Personalausweises an den gesetzlichen Vertreter oder rechtlichen Betreuer.

Verfahrensablauf

Bei der Abholung Ihres Personalausweises / Ihrer eID-Karte erhalten Sie ein Begleitschreiben. Dieses Begleitschreiben enthält das Sperrkennwort und weitere Informationen rund um die Sperrung der online Funktion.

Sie haben die Möglichkeit, eine andere Person für die Abholung zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Der bisherige Personalausweis / eID-Karte muss bei der Abholung eingezogen werden, falls dies nicht schon bei der Antragstellung erfolgt ist. Wenn Sie es wünschen, kann Ihnen der bisherige Personalausweis / eID-Karte entwertet überlassen werden.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis / eID-Karte
    soweit er vom Bürgerservice noch nicht entwertet wurde und er auch nicht in Verlust geraten ist.
  • ggf. vollständig ausgefüllte Abholvollmacht
    Bitte machen Sie nur im Ausnahmefall von der Möglichkeit Gebrauch, wenn sie längere Zeit an der persönlichen Abholung Ihres neuen Personalausweises / eID-Karte gehindert sind (z.B wegen Krankheit oder Abwesenheit).

Kosten

keine

Hinweise

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 11.03.2022 freigegeben.