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Behördenwegweiser

Bodenordnung, Städtebauliche Maßnahmen, Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Beschreibung

Bodenordnung, Bodenordnungsverfahren
Die Baulandumlegung ist ein wesentliches und unverzichtbares Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist schon frühzeitig in die verbindliche Bauleitplanung eingebunden, wenn es darum geht, die baulandpolitischen Grundsätze zu unterstützen und die Gesichtspunkte der Umlegung einzubringen.

In Gebieten, in denen ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll oder sonstige baurechtliche Voraussetzungen vorliegen (§§ 34 und 35 BauGB), sind meist die Flurstücke nach Lage, Form und Erschließung neu zu ordnen oder zu verändern, damit sie bebaut werden können. Zur Bodenordnung zählt auch die Freimachung des Geländes, z. B. das Versetzen von Zäunen oder Einfassungsmauern, Verlegen von Leitungen und Kanälen, Schallschutzmaßnahmen, Vermittlung von Ersatzwohnraum für Gebäude, die der geplanten Bebauung oder Erschließung im Wege stehen etc. Bodenordnung bedeutet aber vor allem die Regelung der rechtlichen Verhältnisse (Grundbucheintrag: Eigentumsrechte, Nutzungsrechte, Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte usw.). Hierzu sind zunehmend zeitraubende und aufwändige Verhandlungen mit den Betroffenen erforderlich. Es geht meist um hohe Vermögenswerte. Viele Beteiligte verhandeln nur noch mit anwaltlicher Unterstützung. Die Umlegung hat als Eingriff in das Grundeigentum meist erhebliche Folgen für die Bürgerschaft und die Stadt. Hohe Ausgleichszahlungen für einzelne Betroffene sind keine Seltenheit und die betroffenen Grundstücke, deren Eigentum neu begründet wird, stellen insgesamt Werte von mehreren Millionen dar.

Grundsätzlich unterscheidet man die Bodenordnungsverfahren nach der Eingriffsintensität in das Eigentum. Das mildeste Mittel ist das freiwillige Bodenordnungsverfahren. Bei dieser Verfahrensart werden alle Regelungen in einem notariellen Vertrag geregelt, einzige Bedingung für das Gelingen ist, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit alle Vereinbarungen einverstanden sind und den Vertrag unterzeichnen. Mit Anzahl der Beteiligten und den Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bebauungsplans sinken die Realisierungschancen für das Verfahren. Dann kommen die amtlichen Umlegungsverfahren zum Tragen, das amtliche Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und die vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB. Das vereinfachten Verfahren ist an bestimmte Bedingungen gebunden, die von der Umlegungsstelle zu prüfen sind. Der schwerwiegendste Eingriff in das Eigentum ist die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme §§ 165 ff. BauGB.
Vor der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens sind die Verfahren in der oben beschrieben Reihenfolge zu prüfen. Das mildeste Mittel ist anzuwenden.

Geschäftstelle Umlegungsausschuss
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist im Sachgebiet Bodenordnung des Bereichs Vermessung beim Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung angesiedelt. Die Geschäftsstelle leitet das Verfahren, führt alle Gespräche und Verhandlungen, trifft die Regelung der Rechte und regelt alle erforderlichen weiteren Maßnahmen und legt die Ergebnisse dem Bau- und Umlegungsausschuss zur Beschlussfassung vor.
Für Fragen und Beratungen zu Bodenordnungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss im Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

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Dienstag
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